Liebe Blogleser,
statt mal wieder über Berufsunfähigkeit oder Rente zu schreiben, habe ich mir diesmal etwas anderes ausgesucht, was für Sie sofort einen Nutzen hat:
Hinterbliebenen-Versorgung - Mit der richtigen Vertragsgestaltung Steuern sparen
Wer einen Partner oder Angehörigen für den Todesfall absichern will, sollte auch steuerliche Aspekte berücksichtigen, damit der Hinterbliebene nicht weniger bekommt als gedacht.
Das Problem
Spätestens, wenn ein Kind kommt und Mutter oder Vater die Berufstätigkeit zugunsten der Kindererziehung unterbrechen, denken Paare normalerweise über eine Hinterbliebenen-Versorgung nach. Dann wird oft durch eine Lebensversicherung sichergestellt, dass der erziehende Teil der Familie abgesichert ist für den Fall, dass der Hauptverdiener stirbt.
Eine solche Risiko-Lebensversicherung wird häufig vom Hauptverdiener zugunsten seiner Angehörigen abgeschlossen.
Das kann allerdings zur Folge haben, dass bei Fälligwerden der Police im Todesfall das Finanzamt mitkassiert. Je nach Verwandtschafts-Verhältnis zwischen versicherter und begünstigter Person gelten unterschiedliche Freibeträge. Werden diese Grenzen überschritten, ist Erbschaftssteuer zu zahlen. Die Höhe hängt ebenfalls von dem Verwandtschafts-Verhältnis ab.
Am ungünstigsten ist der Fall bei nicht verwandten, also zum Beispiel unverheirateten Paaren oder auch bei Geschäftspartnern, die sich gegenseitig absichern wollen.
Eine einfache Lösung
Die Lösung gegen die steuerliche Bedrohung ist ganz einfach: Anstatt dass die versicherte Person die Versicherungspolice abschließt und den Partner begünstigt, kann die umgekehrte Vertragsgestaltung gewählt werden.
Dabei bleibt die versicherte Person gleich, aber die begünstigte Person wird Vertragsinhaber (Fachjargon: „Versicherungsnehmer“) und Beitragszahler.
Folge: Stirbt die versicherte Person, erhält der Vertragsinhaber die Versicherungsleistungen in jeder Höhe völlig steuerfrei.
Fragen und Wünsche können Sie, wie immer gerne an mich richten.
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