Immer wieder spreche ich bei meinen Geschäftskunden ein Thema an, welches vielen gar nicht bewusst ist: Die persönliche Haftung als Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer und auch viele andere Entscheider in Unternehmen können sich haftbar machen, ohne es zu wissen.
Das aktuelle DATEV-Magazin Trialog hat indirekt einen interessanten Beitrag dazu veröffentlicht.
In diesem Artikel geht es zwar eher darum, dass sich Geschäftsführer externe Berater suchen sollen, damit die Haftungsfalle nicht zuschnappt, aber was ist, wenn der Fehler schon passiert ist?
Dann können für das Unternehmen leicht Kosten in Höhe von mehreren Tausend bis Millionen entstehen, die der jeweilige Entscheider persönlich zu verantworten hat.
Der Haken dabei: Wenn das Unternehmen will, kann es den Schaden vom Verursacher zurückfordern!
In früheren Zeiten fiel die Rückforderung meistens "unter den Tisch" und stattdessen wurden die entstandenen Kosten auf die Gesamtkosten des Unternehmens umgelegt, aber in den letzten Jahren geschieht es immer häufiger, dass Geschäftsführer tatsächlich für verursachte Schäden in Regress genommen werden.
Für solche Fälle gibt es die sog. D&O Versicherung. Das ist im Prinzip eine Haftpflichtversicherung für leitende Angestellte und Geschäftsführer. Das Unternehmen schließt pauschal eine Versicherung für alle Führungskräfte ab und Schäden, die durch auf diese Art und Weise geschützte Personen entstehen, sind (bis auf einen Selbstbehalt) durch die Versicherung abgedeckt.
Ihr Unternehmen hat keine solche Versicherung? Sprechen Sie mich an!
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